Dezember 2024:
Im Zeitraum zwischen Juni und Oktober 2024 wurde in der Dresdner Seestraße auf Grundlage von § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StVO ein Verkehrsversuch durchgeführt. Im Auftrag der Landeshauptstadt Dresden erfolgte durch die VKT GmbH die verkehrsplanerische Evaluation dieses Verkehrsversuchs.
Der Verkehrsversuch hatte eine deutliche Erhöhung der Aufenthaltsqualität und der Sicherheit für Passanten und Radfahrende sowie die Unterstützung von Einzelhandel und Gastronomie durch die mit dem Versuch verbundene Verkehrsberuhigung zum Ziel und beinhaltete die Anordnung einer Fußgängerzone in der Seestraße und die Umsetzung des Konzeptes „lebendige Seestraße“ mit der Einordnung von Sitzgelegenheiten, Verweilzonen, Hochbeeten, Parklets und Straßengrün im Straßenraum zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität.
Anfang Dezember wurde das Projekt mit der Vorlage des Schlussberichtes erfolgreich abgeschlossen. Wesentliche Inhalte waren dabei die Durchführung, Auswertung und Bewertung einer Vorher- und einer Nachher-Erhebung im Kfz-, Fuß- und Radverkehr zur Erfassung der verkehrlichen Wirkungen des Verkehrsversuches, die Durchführung und Auswertung von Verkehrsbeobachtungen in Anlehnung an die Verkehrskonflikttechnik zur Feststellung der generellen Nutzung des Straßenraumes durch Radfahrende und zu Fuß Gehende (Gehweg/Fahrbahn) sowie zur Bewertung der Verkehrssicherheit durch die Erfassung der Interaktionen zwischen Radfahrenden und Fußgängern sowie Radfahrerenden/Fußgängern und Kfz. Auf Basis einer vergleichenden Bewertung der Erhebungs- und Verkehrsbeobachtungsergebnisse erfolgte die Ableitung von Handlungsempfehlungen zu einer eventuellen Verstetigung der Maßnahmen des Verkehrsversuchs aus verkehrsplanerischer Sicht.